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Sonntag, 20.05.2012 / 14:23

   
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Wissenswertes :: Online-Mahnanträge

Online-Mahnanträge kommen schneller an

Niedersächsische Firmen können jetzt auch über das Internet einen Mahnantrag stellen. Wer auf die Technik setzt, macht seinen Schuldnern schneller Beine.

Wer keine seitenlangen Mahnanträge mehr mit dem Kugelschreiber ausfüllen möchte und auch keine eigene Mahnsoftware besitzt, hat neuerdings eine Alternative: Seit dem 1. September 2004 bietet das Zentrale Mahngericht in Uelzen (ZEMA) allen Unternehmen in Niedersachsen die Möglichkeit, Mahnbescheide direkt über das Internet zu beantragen.

Die Uelzener setzen dafür das Programm "Optimahn" ein. Unter der Internet-Adresse www.online-mahnantrag.de können Interessierte dieses komfortable Modul nutzen, um in wenigen Schritten ihren Antrag online auszufüllen.

Das Programm ist dialoggesteuert und stellt für die Bearbeitung verschiedene Hilfen bereit, um Fehler zu vermeiden. Den fertigen Antrag können die Firmen dann per Mausklick direkt an das ZEMA senden. Wichtige Voraussetzung: Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

"Die Nutzer des Online-Moduls haben einen erheblichen Zeitvorsprung", sagt ZEMA-Mitarbeiterin Indra Gudat. Im Unterschied zum Posttransport gelange das Dokument in Sekundenschnelle nach Uelzen; außerdem könne das Gericht die Anträge sofort elektronisch bearbeiten, die Vorprüfung und das Abtippen oder Scannen der Papierformulare entfielen. Indra Gudat zufolge dauert es zurzeit zwischen 10 und 14 Tagen, bis ein Papierantrag fertig bearbeitet ist und an den Schuldner abgesandt wird.

Die Online-Variante gelangt hingegen wesentlich schneller ans Ziel: Hier dauert die automatisierte Bearbeitung im Schnitt nur einen Tag. "Schuldner neigen zum Beispiel dazu, öfter umzuziehen als andere, da kann so ein Zeitvorteil sehr wichtig sein", veranschaulicht die Expertin.

Unternehmen, die noch keine qualifizierte digitale Signatur ihr Eigen nennen, können den Antrag aber auch ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen und sodann auf dem Postweg an das ZEMA senden. Für den Druckvorgang dürfen sie ausschließlich das amtliche Formular verwenden. Allerdings ist dieses Verfahren noch nicht in allen niedersächsischen Gerichtsbezirken eingeführt worden. Auf der Website www.online-mahnantrag.de können die Antragsteller leicht prüfen, wo der Papierversand bereits akzeptiert wird.


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Aktualisiert am: 16.11.2007 - 08:11